Es besteht die Zulassung der Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK etc.). In jedem Falle ist es so, dass die gesamten Kosten der ambulanten Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Falls Sie bereits früher eine ambulante Psychotherapie gemacht haben, sollten 2 Jahre zwischen der letzten Stunde der vorausgegangenen Therapie und einer erneuten Therapie liegen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Manche Kassen geben eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr vor. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und das genaue Vorgehen bei einer geplanten ambulanten Psychotherapie zu informieren. Bitten Sie dort um die Zusendung der Antragsformulare zur Aufnahme einer Psychotherapie.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten (SelbstzahlerIn), besprechen wir die auf Sie zukommenden Kosten bei der Kontaktaufnahme und/oder im Erstgespräch. Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) betragen derzeit 100,55 €.
Über die Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen rechne ich leider nicht mehr ab aufgrund schlechter Erfahrungen mit sehr viel Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die von der BG empfohlenen Kolleg*Innen.