Kosten / Abrechnung

Es besteht die Zulassung der Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK etc.). In jedem Falle ist es so, dass die gesamten Kosten der ambulanten Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Falls Sie bereits früher eine ambulante Psychotherapie gemacht haben, sollten 2 Jahre zwischen der letzten Stunde der vorausgegangenen Therapie und einer erneuten Therapie liegen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.

 

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Manche Kassen geben eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr vor. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und das genaue Vorgehen bei einer geplanten ambulanten Psychotherapie zu informieren. Bitten Sie dort um die Zusendung der Antragsformulare zur Aufnahme einer Psychotherapie.

 

Leider nehme ich derzeit aufgrund des hohen Andrangs keine Patient*innen auf, die als Selbstzahler*innen kommen möchten. Es gibt in Freiburg jedoch eine Vielzahl an Kolleg*innen, die ausschließlich Selbstzahler*innen und privat Versicherte behandeln, sodass Sie dort sicher einen Platz finden werden.

 

Über die Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen rechne ich leider nicht mehr ab aufgrund schlechter Erfahrungen mit sehr viel Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die von der BG empfohlenen Kolleg*Innen.